Gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) haben börsennotierte Aktiengesellschaften ein „Jährliches Dokument“ zu veröffentlichen. Dieses Dokument hat die in § 10 WpPG bezeichneten Informationen der letzten 12 Monate zu enthalten oder auf diese zu verweisen. Nachstehend sind die gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen von INTERSEROH im „Jährlichen Dokument“ zusammengestellt.