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Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats
der INTERSEROH SE
zu den Empfehlungen der
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
gemäß § 161 AktG
(in der Fassung vom 18. Juni 2009) |
Vorstand und Aufsichtsrat
erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance
Kodex seit dem 29.09.2004 mit den in den Entsprechenserklärungen
genannten Ausnahmen Folge geleistet worden ist.
Die INTERSEROH SE wird allen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 mit folgenden
Ausnahmen entsprechen:
Zu 2.3.2 Elektronische Übermittlung
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Erläuterung:
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Die Einberufung der Hauptversammlung nebst Einberufungsunterlagen wird
nicht auf elektronischem Weg übermittelt.
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Zu 3.8 D & O - Versicherung
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Erläuterung:
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Ein Selbstbehalt besteht im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen
nicht, wird aber bis 30.6.2010 für die Altverträge des Vorstandes
eingeführt.
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Zu 4.2.3 Vergütungssystem Vorstand
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Erläuterung:
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Die Vergütung der Vorstandsmitglieder umfasst fixe und variable
Bestandteile. Aktienoptionspläne für Vorstandsmitglieder bestehen bei
Interseroh nicht.
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Zu 5.1.2 Bestellung des Vorstands
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Erläuterung:
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Vorstandsmitglieder der INTERSEROH SE können zur Sicherung einer
langfristigen Nachfolgeregelung für die Dauer von fünf Jahren bestellt
werden.
Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist nicht festgelegt.
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Zu 5.4.2 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
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Erläuterung:
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Dr. Eric Schweitzer, Vorsitzender des Aufsichtsrates, ist Mitglied des
Vorstandes der ALBA AG, Berlin.
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Zu 5.4.6 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
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Erläuterung:
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Die
Überwachungstätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats wird entgeltlich
ausgeübt. Zusätzliche erfolgsorientierte Vergütungen neben den an den
Aufgaben orientierten festen Vergütungen erhalten die
Aufsichtsratsmitglieder nicht.
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Zu 7.1.2. Veröffentlichung des Zwischenberichtes
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Erläuterung:
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Von der
Empfehlung, den Halbjahresfinanzbericht für die Zeit vom 1.1.2009 bis
zum 30.6. 2009 innerhalb von 45 Tagen zu veröffentlichen, wurde
abgewichen, da die neuen Regelungen des BilMoG für den Jahresabschluss
erstmals intern berücksichtigt wurden.
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Köln, Dezember 2009
| Der Vorstand |
Der Aufsichtsrat |
www.corporate-governance-code.de
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