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Corporate Governance
 

Corporate Governance

Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats

der INTERSEROH SE
zu den Empfehlungen der

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex

gemäß § 161 AktG

(in der Fassung vom 18. Juni 2009)


Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex seit dem 29.09.2004 mit den in den Entsprechenserklärungen genannten Ausnahmen Folge geleistet worden ist.

Die INTERSEROH SE wird allen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 mit folgenden Ausnahmen entsprechen:


Zu 2.3.2 Elektronische Übermittlung

Erläuterung:

Die Einberufung der Hauptversammlung nebst Einberufungsunterlagen wird nicht auf elektronischem Weg übermittelt.


Zu 3.8 D & O - Versicherung

Erläuterung:

Ein Selbstbehalt besteht im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen nicht, wird aber bis 30.6.2010 für die Altverträge des Vorstandes eingeführt.


Zu 4.2.3 Vergütungssystem Vorstand

Erläuterung:

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder umfasst fixe und variable Bestandteile. Aktienoptionspläne für Vorstandsmitglieder bestehen bei Interseroh nicht.

 

Zu 5.1.2 Bestellung des Vorstands

Erläuterung:

Vorstandsmitglieder der INTERSEROH SE können zur Sicherung einer langfristigen Nachfolgeregelung für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden.

Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist nicht festgelegt.

 

Zu 5.4.2 Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Erläuterung:

Dr. Eric Schweitzer, Vorsitzender des Aufsichtsrates, ist Mitglied des Vorstandes der ALBA AG, Berlin.

 

Zu 5.4.6 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Erläuterung:

Die Überwachungstätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats wird entgeltlich ausgeübt. Zusätzliche erfolgsorientierte Vergütungen neben den an den Aufgaben orientierten festen Vergütungen erhalten die Aufsichtsratsmitglieder nicht.

 

Zu 7.1.2. Veröffentlichung des Zwischenberichtes

Erläuterung:

Von der Empfehlung, den Halbjahresfinanzbericht für die Zeit vom 1.1.2009 bis zum 30.6. 2009 innerhalb von 45 Tagen zu veröffentlichen, wurde abgewichen, da die neuen Regelungen des BilMoG für den Jahresabschluss erstmals intern berücksichtigt wurden.

 


Köln, Dezember 2009

Der Vorstand Der Aufsichtsrat



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